Dresscode im Job: Kleidung für Meetings
Der Dresscode im Berufsleben ist informeller geworden, aber nicht bedeutungsloser. Er hat sich nur verlagert: weg von festen Regeln, hin zur Frage, was in dieser Branche, in diesem Haus und bei diesem Anlass üblich ist.
Die Codes und was sie bedeuten
- Business Formal. Dunkler Anzug oder Hosenanzug, Hemd oder Bluse, geschlossene Schuhe. Im deutschen Alltag fast nur noch bei Banken, Kanzleien, Vorstandsterminen und offiziellen Anlässen.
- Business Casual. Der heutige Standard in den meisten Büros: Stoffhose oder Chino, Hemd, Bluse oder feiner Strick, Sakko optional. Keine Krawatte, keine Sneaker im Turnschuh-Look.
- Smart Casual. Noch entspannter, aber bewusst zusammengestellt. Dunkle Jeans ohne Waschung sind hier meist in Ordnung, Kapuzenpullover nicht.
- Casual. In Tech- und Kreativbranchen üblich. Auch hier gilt: sauber, unbeschädigt, passend geschnitten.
Was in Meetings tatsächlich zählt
Die verlässlichste Regel ist keine Kleiderregel: Man orientiert sich eine Stufe an der Person, die den Termin leitet oder von der die Entscheidung abhängt. Wer als Externer zum ersten Mal in ein Haus kommt, liegt mit einer Stufe formeller richtiger als mit einer zu leger — ein Sakko kann man ausziehen, eines herzaubern nicht.
Praktisch relevanter als die Stilfrage ist die Passform. Schlecht sitzende Kleidung fällt in jedem Code auf, gut sitzende in keinem. Eine Änderungsschneiderei kostet einen Bruchteil des Kleidungsstücks und verändert die Wirkung mehr als eine teurere Marke.
Videokonferenzen sind ein eigener Fall
- Der sichtbare Bereich ist klein: Oberteil, Ausschnitt, Gesicht. Dort lohnt die Aufmerksamkeit.
- Feine Streifen und kleinteilige Muster erzeugen in der Kompression Flimmern. Einfarbig ist ruhiger.
- Mittlere Farbtöne funktionieren besser als reines Weiß oder Schwarz — Automatiken der Kamera regeln sonst das Gesicht mit.
- Das Licht sollte von vorne kommen, nicht von hinten. Ein Fenster im Rücken macht jede Kleiderwahl zunichte.
Die Grenzen der Vorschriften
Arbeitgeber dürfen Kleidung vorgeben, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — Kundenkontakt, Sicherheit, Hygiene. Die Vorgabe muss verhältnismäßig sein und darf nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreifen. Bei Schutzkleidung trägt der Betrieb die Kosten. Bei einer Uniform oder vorgeschriebener Firmenkleidung hängt die Kostenfrage von der Ausgestaltung ab und ist häufig im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
Die rechtlichen Hinweise sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
