Waschmaschine in der Mietwohnung: was Mieter dürfen
Die eigene Waschmaschine in der Mietwohnung ist so selbstverständlich, dass kaum jemand die Rechtslage kennt — bis der Vermieter sie untersagen will oder der Nachbar sich über den Schleudergang um 22:30 Uhr beschwert. Die Grundregel ist mieterfreundlicher, als viele erwarten.
Aufstellen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch
Das Landgericht Freiburg hat 2013 klargestellt, was die überwiegende Rechtsprechung ohnehin annimmt: Das Aufstellen und Betreiben von Waschmaschine und Wäschetrockner in der Wohnung zum Haushaltsgebrauch gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt (Az. 9 S 60/13).
Der Mieter braucht dafür also keine Erlaubnis. Umgekehrt gilt: Ein Verbot muss ausdrücklich und konkret vereinbart sein. Allgemeine Änderungsvorbehalte im Mietvertrag oder pauschale Klauseln in der Hausordnung reichen nicht aus, um das Waschen in der Wohnung zu untersagen.
Wenn ein Gemeinschaftswaschkeller existiert
Auch die Existenz eines Waschkellers zwingt niemanden, ihn zu nutzen. Nur wenn der Mietvertrag die Nutzung des Gemeinschaftsraums verbindlich vorschreibt und das Waschen in der Wohnung ausdrücklich ausschließt, kann das wirksam sein — und selbst dann kommt es auf die konkrete Formulierung an.
Der Aufstellort
Ob Bad, Küche oder Abstellraum, entscheidet der Mieter, solange die baulichen Gegebenheiten das hergeben und keine Schäden drohen. Zwei Punkte sind praktisch relevant:
- Elektrik. Im Bad gelten besondere Anforderungen an Schutzbereiche und Steckdosen. Ist keine geeignete Steckdose vorhanden, darf sie nicht durch Verlängerungskabel ersetzt werden.
- Bausubstanz. Bei Holzbalkendecken in Altbauten kann der Schleudergang Übertragungen verursachen. Antivibrationsmatten sind hier kein Luxus, sondern oft die Voraussetzung für Rücksichtnahme im Sinne der Rechtsprechung.
Waschen zur Nachtzeit
Hier hält sich ein Missverständnis hartnäckig. Geräusche von Haushaltsmaschinen gehören zum normalen Wohnen und sind grundsätzlich hinzunehmen, solange die gebotene Rücksichtnahme gewahrt bleibt. Ein generelles Verbot, nachts zu waschen, gibt es nicht.
Die üblichen Ruhezeiten von 22 bis 6 oder 7 Uhr bedeuten nicht Stille, sondern Zimmerlautärke. Eine moderne, ordentlich aufgestellte Maschine unterschreitet diese Schwelle in vielen Gebäuden. Eine alte Maschine auf einer hellhörigen Holzdecke tut es nicht — und dann ist der nächtliche Schleudergang tatsächlich ein Problem.
Die Hausordnung darf Ruhezeiten konkretisieren. Sie darf das Waschen aber nicht dauerhaft auf wenige Stunden zusammendrängen, wenn dadurch der vertragsgemäße Gebrauch praktisch entwertet wird. Berufstätige im Schichtdienst sind hier ein häufiges Argument.
Obhutspflicht: der teuerste Punkt
Wo Rechte sind, sind Pflichten. Die Rechtsprechung verlangt vom Mieter, das Schadensrisiko zu begrenzen — in strengen Entscheidungen bis hin zu einer optischen oder akustischen Überwachung des laufenden Geräts. Wer die Maschine anstellt und das Haus verlässt, kann bei einem Wasserschaden in Erklärungsnot geraten.
- Zulaufschlauch nach dem Waschen absperren, sofern kein Aquastop verbaut ist.
- Schläuche regelmäßig auf poröse Stellen prüfen; sie altern schneller als die Maschine.
- Eine Hausratversicherung deckt Schäden am eigenen Eigentum, die Haftpflicht die Schäden beim Nachbarn. Grobe Fahrlässigkeit kann den Schutz einschränken.
Wenn der Vermieter es trotzdem verbietet
Der erste Schritt ist der Blick in den Mietvertrag: Steht dort nichts Ausdrückliches zur Waschmaschine, ist ein nachträgliches Verbot im Regelfall unwirksam. Der zweite Schritt ist ein sachliches Schreiben, das auf den vertragsgemäßen Gebrauch verweist.
Führt das nicht weiter, hilft der örtliche Mieterverein. Die Mitgliedsbeiträge liegen meist deutlich unter dem, was eine anwaltliche Erstberatung kostet, und die Vereine kennen die Spruchpraxis der Gerichte vor Ort.
Zitierte Entscheidung: LG Freiburg, Urteil vom 10.12.2013, Az. 9 S 60/13. Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
