Seit wann gibt es das Streikrecht
Wussten Sie, dass es zwischen 1869 und 1874 in Deutschland über 1250 Arbeitskämpfe gab? An diesen Arbeitskämpfen waren insgesamt etwa 200.000 bis 300.000 Arbeiter beteiligt. Diese erstaunlichen Zahlen zeigen nicht nur die Bedeutung von Streiks während dieser Zeit, sondern auch den Ursprung des Streikrechts, das maßgeblich zur Entwicklung des Arbeitskampfes in Deutschland beigetragen hat.
Das Streikrecht in Deutschland hat seinen Ursprung in den späten 1860er Jahren, als das Koalitionsverbot im Jahr 1869 aufgehoben wurde und die Arbeiter begannen, sich zu organisieren und ihre Rechte durch kollektives Handeln zu verteidigen. Insbesondere der Zeitraum zwischen der Aufhebung der Koalitionsverbote und den intensiven Streikaktivitäten von 1869 bis 1874 wird als entscheidend für die Entwicklung des modernen Streikrechts angesehen. Diese Ära markierte den Beginn eines neuen Kapitels im Arbeitskampf in Deutschland, in dem die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und faireren Löhnen immer lauter wurden.
Wichtige Erkenntnisse
- Zwischen 1869 und 1874 gab es über 1250 Arbeitskämpfe in Deutschland.
- An diesen Kämpfen waren etwa 200.000 bis 300.000 Arbeiter beteiligt.
- Der Ursprung des Streikrechts in Deutschland lässt sich durch die Aufhebung des Koalitionsverbots 1869 nachzeichnen.
- Der Arbeitskampf in Deutschland wurde durch die Intensivierung der Streikaktivitäten zwischen 1869 und 1874 erheblich beeinflusst.
- Die ersten dokumentierten Kämpfe der Arbeiterbewegungen legten den Grundstein für moderne Arbeitsrechte und -bedingungen.
Der erste dokumentierte Streik der Geschichte
Der erste dokumentierte Streik der Geschichte fand am 10. November 1159 v. Chr. im Tal der Könige in Ägypten statt. Dieser Erster Streik wurde von Bauarbeitern ins Leben gerufen, die beim Bau der königlichen Gräber beschäftigt waren. Die Arbeiter hatten seit 18 Tagen keinen Lohn erhalten, was zu diesem Arbeitskampf führte.
Am 4. November 1159 v. Chr. machten sich die Arbeiter auf den Weg zu den großen Totentempeln, um ihre Beschwerden lautstark zu äußern und riefen: „Wir sind hungrig“. Dieser eindringliche Schrei nach Gerechtigkeit war der Beginn eines bedeutenden Kapitels in der Geschichte des Streiks.
In der Folge dieses ersten Streiks ergriff Pharao Ramses III. Maßnahmen. Bereits am 6. November wurden die fälligen Rationen für die Monate September und Oktober an die Arbeiter verteilt. Trotzdem gingen die Proteste weiter, da am 8. November der Schutztruppenvorsteher zu einer weiteren Demonstration aufrief und die Arbeiter am 10. November schließlich zehn Sack Getreide erhielten. Diese Ereignisse markieren einen Wendepunkt im Arbeitskampf und spiegeln die frühesten Bestrebungen der Arbeiter wider, ihre Rechte einzufordern.
Bemerkenswert ist, dass dieser Erster Streik weitreichende Folgen hatte und weitere Arbeitsniederlegungen nach sich zog. So kam es am 13. Dezember 1159 v. Chr. erneut zu Protesten, und selbst 1158 v. Chr. setzen sich die Arbeiter immer wieder für ihre Rechte ein und forderten beispielsweise am 13. Februar 50 Sack Getreide. Diese kontinuierlichen Bemühungen verankerten die Idee des Streiks tief in der Geschichte des Streiks und legten den Grundstein für zukünftige Arbeitskämpfe.
Streiks während der Industriellen Revolution
Die Industrielle Revolution war eine Zeit des dramatischen Wandels, in der Technologien und Produktionsmethoden umfassende Fortschritte machten. Dies brachte aber auch erhebliche soziale Spannungen und ökologische Belastungen mit sich. In dieser Epoche wurden Streiks als ein Mittel zur Durchsetzung von Arbeitsrechten immer häufiger. Ein bemerkenswertes Beispiel für frühe Streiks während der Industriellen Revolution ist der bekannte Streik im Jahr 1857 in Deutschland, bei dem 41 Streiks trotz verbotener Gewerkschaften stattfanden.
Im Jahr 1869/70 richtete der Waldenburger Bergarbeiterstreik erstmals große Aufmerksamkeit auf die Notlage der Arbeiter, als etwa 7.000 Arbeiter die Arbeit niederlegten. Ein noch größerer Arbeitskampf folgte im Jahr 1872, als mindestens 362 Streiks mit etwa 100.000 beteiligten Arbeitern in ganz Deutschland dokumentiert wurden. Diese Streiks markierten den Beginn einer Gezeitenwende für die Arbeiterbewegung, die schließlich zur Entstehung der Gewerkschaftsbewegung führte.
Im Jahr 1889 war der Streik im Ruhrgebiet besonders bedeutsam, da fast 90.000 Arbeiter daran teilnahmen, obwohl es keinen zentralen Streikaufruf gab. Es kam zu elf Toten und mehreren Verletzten allein in der ersten Streikwoche. Diese Ereignisse führten zur Gründung der Bergarbeitergewerkschaften und spielten eine wichtige Rolle bei der Aufhebung des Sozialistengesetzes von 1878. Ebenfalls signifikant war der Hamburger Hafenarbeiterstreik von 1896/97, bei dem bis zu 16.000 Arbeiter für 11 Wochen streikten.
Jahr | Streikname | Anzahl der Beteiligten | Dauer |
---|---|---|---|
1857 | Deutschlandweite Streiks | 41 Streiks | n/a |
1869/70 | Waldenburger Bergarbeiterstreik | 7.000 Arbeiter | n/a |
1872 | Gesamtdeutsche Streiks | 100.000 Arbeiter | n/a |
1889 | Streik im Ruhrgebiet | 90.000 Arbeiter | n/a |
1896/97 | Hamburger Hafenarbeiterstreik | 16.000 Arbeiter | 11 Wochen |
Diese Streiks markieren wichtige Etappen auf dem Weg zur modernen Gewerkschaftsbewegung, die wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsrechte in der heutigen Zeit ausübte. Die Industrielle Revolution war somit nicht nur ein Katalysator für technologische Innovationen, sondern auch für fundamentale soziale Veränderungen.
Gesetzliche Grundlagen des Streikrechts in Deutschland
Das Streikrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verankert. Bis heute existiert kein spezifisches Gesetz, das die Organisation und Durchführung von Streiks regelt. Ein 1988 vorgelegter Gesetzesentwurf zur Regelung kollektiver Arbeitskonflikte hat das Entwurfsstadium nie verlassen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Laufe der Jahrzehnte ein differenziertes Regelwerk für Arbeitskämpfe geschaffen. Ein Streik muss von einem Arbeitnehmerkollektiv durchgeführt werden, um als verfassungsrechtlich geschützt zu gelten. Die Voraussetzungen dafür sind: Kollektive Arbeitsverweigerung, Druckausübung auf den Arbeitgeber und das Ziel, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu verändern.
Wilde Streiks, die nicht von einer Gewerkschaft organisiert sind, genießen keinen Schutz gemäß Art. 9 Abs. 3 GG. Politische Streiks sind ebenfalls nicht durch das Grundgesetz geschützt, da sie nicht koalitionskonform sind. Beamte, Soldaten und Richter sind vom Streikrecht ausgeschlossen.
Arbeitskämpfe dürfen nicht gegen allgemeine Gesetze oder bestehende Tarifverträge verstoßen. Der Arbeitskampf muss dem Grundsatz der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Während eines Streiks müssen Notdienste und Erhaltungsmaßnahmen sichergestellt sein.
Der Staat hat die Verpflichtung zur Neutralität und zur Sicherstellung der Waffengleichheit zwischen Tarifvertragsparteien. Arbeitnehmer dürfen nur dann streiken, wenn sie dies zur Durchsetzung von tariflich regelbaren Zielen tun.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied 1952, dass ein Arbeitskampf, der zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren Zieles führt, rechtswidrig ist. Politische Streiks wie der gegen die Einführung von Karenztagen 1996 und der gegen die Rente mit 67 im Jahr 2007 sind Beispiele für nicht zulässige Streiks in Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im Dezember 2023, dass verbeamtete Lehrkräfte nicht streiken dürfen. Seit 2009 enthält der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvöD) Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, was bedeutet, dass Gewerkschaften nicht zum Streik aufrufen dürfen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Betriebs- und Personalräte haben volle Mitbestimmung in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz. Die GEW organisiert Fortbildungen für Betriebs- und Personalratsmitglieder im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Rolle der Gewerkschaften
Gewerkschaften haben eine zentrale Rolle in der Geschichte der Arbeitskämpfe und der Tarifverhandlungen in Deutschland eingenommen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts haben sie sich aktiv für die Rechte und Interessen der Arbeiter*innen eingesetzt, um die Arbeitsbedingungen deutlich zu verbessern.
Im Jahr 1913 hatten die Gewerkschaften bereits rund 2,5 Millionen Mitglieder. Diese Mitgliederstärke ermöglichte es den Gewerkschaften, ihren Einfluss auf die Tarifverhandlungen zu vergrößern und effektive Arbeitskampfunterstützung zu leisten.
Ein bemerkenswerter Meilenstein war der Werftenstreik von 1956, der als der längste Arbeitskampf Deutschlands seit mehr als 100 Jahren gilt. Solche Streiks zeigten die Entschlossenheit der Arbeiter*innen, durch kollektiven Einsatz nachhaltige Verbesserungen in ihren Arbeitsbedingungen zu erreichen.
In den 1970er Jahren spielten Gewerkschaften eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung der 35-Stunden-Woche, was eine drastische Reduzierung der Arbeitszeit bedeutete. 1984 streikten 70.000 Metaller sieben Wochen lang, um diese Forderung durchzusetzen.
Auf politischer Ebene hatte die Montan-Mitbestimmungsgesetzgebung von 1951 bedeutende Auswirkungen. Gewerkschaften üben hiermit Einfluss auf Betriebsentscheidungen aus, was auch das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 unterstützt hat, obwohl es als enttäuschend erachtet wurde.
Zusammengefasst haben Gewerkschaften durch ständige Tarifverhandlungen und konsequente Arbeitskampfunterstützung wesentliche Fortschritte für die Arbeitsbedingungen in Deutschland erzielt. Ihr unermüdliches Engagement hat nicht nur die Arbeitszeit und die Gehälter verbessert, sondern auch zur Stabilität und Fairness am Arbeitsplatz beigetragen.
Seit wann gibt es das Streikrecht
Das Streikrecht in Deutschland hat eine lange und komplexe Geschichte. Es hat Verfassungsrang und leitet sich aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ab. Eine spezifische gesetzliche Regelung, das sogenannte „Streikgesetz“, existiert jedoch nicht. Vielmehr wird das Streikrecht durch die Rechtsfortbildung vom Bundesarbeitsgericht und vom Bundesverfassungsgericht entwickelt. Diese Gerichte haben wesentliche Regelungen des Arbeitsrecht in Deutschland durch ihre Urteile definiert und konkretisiert.
Die Historische Entwicklung des Streikrechts zeigt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags eine beiderseitige Friedenspflicht besteht. Diese Friedenspflicht endet erst mit der Kündigung des Tarifvertrags und nach Ablauf der Kündigungsfrist. Zum Beispiel führt der Marburger Bund seit 2006 mehrfach Streiks durch, um die Interessen der Ärztinnen und Ärzte durchzusetzen, wobei darauf geachtet wird, dass die Streikmaßnahmen wie die Absage von Operationen und die Beschränkung auf Notfallversorgung angemessen und verhältnismäßig sind.
Ein Streik darf nur zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele eingesetzt werden; Sympathiestreiks und politische Streiks sind unzulässig. Wilde Streiks, also Streiks ohne Gewerkschaftsbeteiligung, sind rechtswidrig, es sei denn, eine Gewerkschaft übernimmt den Streik. Im Rahmen der Rechtsfortbildung haben die Gerichte auch klargestellt, dass während eines rechtmäßigen Streiks das Arbeitsverhältnis ruht und der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen muss. Arbeiter, die sich an einem rechtswidrigen Streik beteiligen, können hingegen mit arbeitsrechtlichen Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen rechnen.
Die Zukunft des Streikrechts in Deutschland bleibt ein spannendes Thema, insbesondere angesichts der Forderungen nach gesetzlichen Regelungen für Streiks in kritischen Infrastrukturen. Verkehrsminister Volker Wissing und andere haben mögliche gesetzliche Regelungen angedeutet, jedoch ohne spezifische Fristen oder Bedingungen zu nennen. Auch der Branchenverband Mofair betont, dass jeder Streiktag wirtschaftliche Schäden verursacht, die nur wenige Tage tragbar sind.
In jüngster Zeit wurden Rufe nach Ankündigungsfristen und Schlichtungsregelungen laut, insbesondere für Streiks in kritischen Infrastrukturen. Der Ehrenvorsitzende des Fahrgastverbands Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, unterstrich die Notwendigkeit neuer Regeln für diese Bereiche. Der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, hat beispielsweise vorgeschlagen, eine Ankündigungsfrist von vier Tagen für Streiks in Daseinsvorsorgebetrieben einzuführen.
Merkmal | Details |
---|---|
Rechtsgrundlage | Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz |
Rechtsentwicklung | Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht |
Friedenspflicht | Während der Laufzeit eines Tarifvertrags |
Ziel des Streiks | Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele |
Wilde Streiks | Rechtswidrig, es sei denn, eine Gewerkschaft übernimmt |
Rechtliche Folgen | Kein Lohn, Sanktionen bei rechtswidrigen Streiks |
Bekannte Streiks in der deutschen Geschichte
In Deutschland haben zahlreiche historische Streiks dazu beigetragen, die Arbeiterrechte zu stärken und das kollektive Bewusstsein zu schärfen. Ein herausragendes Beispiel ist der Druckerstreik 1873, bei dem Drucker in zahlreichen Städten gegen ihre schlechten Arbeitsbedingungen protestierten. Dieser Streik markierte einen der frühesten organisierten Arbeitskämpfe in der deutschen Geschichte.
Ein weiterer bedeutender Streik war der Ruhrkampf von 1923. Dieser Generalstreik richtete sich gegen die französische und belgische Besetzung des Ruhrgebiets und war ein Symbol des Widerstands gegen ausländische Besatzer. Die Arbeiter im Ruhrgebiet legten ihre Arbeit nieder, was zu schweren wirtschaftlichen Einbußen führte, aber auch die Solidarität und den Zusammenhalt der deutschen Arbeiterbewegung stärkte.
Historische Streiks in Deutschland sind oft durch politische, soziale und wirtschaftliche Umstände geprägt. Der Generalstreik während des Kapp-Putsches 1920 ist ein weiteres Beispiel. Er zeigte, wie die Arbeiterbewegung als kollektive Kraft politisch eingreifen konnte. Durch den flächendeckenden Arbeitsstillstand wurde der Putsch gegen die Weimarer Republik letztlich niedergeschlagen.
Solche historische Streiks sind wichtige Bestandteile der deutschen Arbeitsgeschichte und verdeutlichen die Bedeutung des Streikrechts im Arbeitskampf. Sie sind Zeugen des fortwährenden Bemühens um gerechte Arbeitsbedingungen und sozioökonomische Gerechtigkeit.
Vergleich mit internationalen Streikregelungen
Das Streikrecht international zeigt erhebliche Unterschiede in den Regelungen und der Ausübung von Streiks weltweit. Zum Beispiel wird in den meisten Ländern das Recht auf kollektive Aktionen verfassungsmäßig garantiert, mit Ausnahmen in Ländern wie Österreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich. In Deutschland hingegen leitet sich das Streikrecht aus der Vereinigungsfreiheit ab, ähnlich wie in Finnland.
Ein Vergleich Arbeitskampfregelungen offenbart, dass in 12 neuen EU-Mitgliedsstaaten keine detaillierte Rechtsprechung zu kollektiven Aktionen existiert, sondern diese ausschließlich per Gesetz reguliert sind. Dagegen wird in Ländern wie Griechenland und Irland kollektives Handeln sowohl durch Gesetze als auch durch Rechtsprechung bestimmt. In Frankreich trifft dies speziell auf den öffentlichen Sektor zu.
Interessanterweise sind politische Streiks in den meisten Ländern theoretisch verboten, während Sympathiestreiks unter bestimmten Bedingungen in vielen Ländern erlaubt sind. In Deutschland und Italien sind die Regelungen dazu besonders komplex; in Spanien wird die Legalität fallweise entschieden. Vergleichend dazu sind Boykotte in Ländern wie Dänemark und den Niederlanden erlaubt, während Arbeitsniederlegungen mit Einschränkungen überall außer in Frankreich gestattet sind. Diese *globalen Streikgesetze* demonstrieren die vielfältigen rechtlichen Landschaften und die unterschiedlichen Ansätze zum Schutz und zur Regulierung von Arbeitskämpfen.