So funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz
Das Schweizer Gesundheitssystem gehört zu den leistungsfähigsten weltweit. Es vereint das Prinzip der Solidarität – alle zahlen für alle – mit dem Gedanken der Eigenverantwortung: Jede und jeder trägt bewusst zur Finanzierung der eigenen Gesundheitskosten bei.
Die obligatorische Grundversicherung ist gesetzlich im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Sie garantiert einheitliche Leistungen für alle Versicherten und schafft die Grundlage für soziale Sicherheit.
Private Versicherungsanbieter stehen im Wettbewerb zueinander, was die Qualität, den Service und die Auswahlmöglichkeiten für Versicherte erhöht. Gleichzeitig sorgt die staatliche Aufsicht durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dafür, dass das Solidaritätsprinzip gewahrt bleibt. Die folgenden Abschnitte stellen die Grundlagen der Schweizer Krankenversicherung noch etwas genauer vor.
Das Grundprinzip der obligatorischen Krankenversicherung: Was steckt dahinter?
Die obligatorische Krankenversicherung Schweiz ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleistet, dass jeder im Krankheitsfall Zugang zu medizinischer Versorgung erhält – unabhängig von Alter, Einkommen oder Gesundheitszustand. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) legt fest, welche medizinischen Leistungen mindestens abgedeckt sein müssen. Dazu zählen notwendige Behandlungen bei Krankheit, Mutterschaft sowie – sofern keine separate Unfallversicherung besteht – auch bei Unfall.
Alle anerkannten Krankenversicherungen sind verpflichtet, diese Mindestleistungen anzubieten. Die staatliche Aufsicht durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und die Interessen der Versicherten geschützt werden.
Die Wahl des Anbieters ist frei, doch die Versicherungspflicht bleibt bestehen. Trotz dieses Wettbewerbs bleibt das Solidaritätsprinzip zentral: Alle tragen zur Finanzierung des Systems bei und profitieren im Gegenzug von stabiler, flächendeckender Versorgung.
Die Leistungen der Grundversicherung im Überblick
Die Grundversicherung in der Schweiz deckt alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen ab, die für alle Versicherer verbindlich und einheitlich sind. Dazu zählen:
- Arztbesuche
- Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals
- Medikamente, die auf der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannten Spezialitätenliste stehen
- bestimmte präventive Maßnahmen.
Ebenfalls abgedeckt sind Notfallbehandlungen, psychotherapeutische Leistungen, Mutterschaftsleistungen sowie ärztlich verordnete Pflegeleistungen zu Hause – etwa durch Spitex-Dienste.
Bei chronischen Erkrankungen übernimmt die Grundversicherung notwendige Therapien wie Chemotherapie oder Dialyse. Das BAG überwacht die Einhaltung dieser gesetzlichen Standards. Sie stellen sicher, dass alle Versicherten – unabhängig von Einkommen, Wohnort oder Anbieterwahl – Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung auf hohem Niveau erhalten.
Zusatzversicherungen bieten mehr Flexibilität und Komfort
Zusatzversicherungen in der Schweiz erweitern den Schutz der obligatorischen Grundversicherung um freiwillige Leistungen. Sie ermöglichen unter anderem die freie Arztwahl im Spital, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie.
Darüber hinaus können Zusatzversicherungen Leistungen wie Behandlungen im Ausland, Zahnmedizin oder Spitalaufenthalte in der halbprivaten oder privaten Abteilung abdecken. Im Gegensatz zur Grundversicherung gelten hier die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), was individuellere Vertragsgestaltung und mehr Flexibilität erlaubt.
Wer neu in die Schweiz zieht oder seinen Versicherungsschutz erweitern möchte, sollte Zusatzversicherungen sorgfältig vergleichen – genau wie Stromanbieter, Mobilfunkverträge, Internetanbieter oder Mietwohnungen. Denn Leistungen, Preise und Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter teils erheblich.
Ein Blick auf die Prämien und Kostenstruktur im Schweizer System
Die Prämien der Krankenversicherung in der Schweiz werden monatlich bezahlt und richten sich nach Wohnort, Alter, Franchise und gewähltem Versicherungsmodell. In städtischen Kantonen wie Genf sind sie meist höher als in ländlichen Regionen, da sie an den regionalen Gesundheitskosten ausgerichtet sind.
Unter anderem für Selbstständige, die ausgewandert sind, ist ein frühzeitiger Vergleich besonders wichtig… gerade, weil die Prämien einkommensunabhängig sind. Wer ein alternatives Modell wie Hausarzt-, HMO- oder Telmed wählt, kann oft spürbar sparen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft und genehmigt die Prämien jährlich. Sie setzen sich aus Leistungen, Verwaltungskosten und Rückstellungen zusammen und sichern die Stabilität des Gesundheitssystems langfristig ab.
Selbstbehalt und Franchise: Eigenverantwortung im System
Das Schweizer Gesundheitssystem basiert auf dem Prinzip der Kostenbeteiligung: Versicherte tragen einen Teil der Behandlungskosten selbst. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Franchise – ein frei wählbarer Jahresbetrag zwischen 300 und 2.500 Franken, der zunächst aus eigener Tasche bezahlt wird.
Erst nach Erreichen dieser Summe übernimmt die Krankenversicherung weitere Leistungen. Zusätzlich fällt ein Selbstbehalt von 10 % auf die verbleibenden Kosten an – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 700 Franken. Während die Franchise eine feste Summe ist, bezeichnet der Selbstbehalt den prozentualen Anteil an den laufenden Gesundheitskosten nach Überschreiten der Franchise. Wer eine höhere Franchise wählt, profitiert von tieferen monatlichen Prämien.
