Vaterschaftstest: Recht, Ablauf und Kosten

Zweifel an der Vaterschaft sind ein heikles Thema — rechtlich klarer geregelt, als viele annehmen. Ein heimlicher Test hilft vor Gericht nicht weiter, und das ist kein Formfehler, sondern Absicht.

Heimliche Tests sind unzulässig

Seit 2010 regelt das Gendiagnostikgesetz die Abstammungsuntersuchung. Erforderlich ist die Einwilligung aller Beteiligten. Bei einem minderjährigen Kind müssen beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen.

Ein ohne Einwilligung durchgeführter Test — etwa mit einem heimlich entnommenen Haar oder Schnuller — ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden. Vor Gericht ist ein solches Ergebnis nicht verwertbar. Auch Labore im Ausland ändern daran nichts, wenn die Probe in Deutschland genommen wurde.

Der Weg, wenn die Mutter nicht zustimmt

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Klärung der Abstammung nach Paragraf 1598a BGB. Vater, Mutter und Kind können jeweils voneinander die Einwilligung in eine Untersuchung verlangen. Wird sie verweigert, ersetzt das Familiengericht die Zustimmung.

Dieses Verfahren klärt nur die biologische Abstammung — die rechtliche Vaterschaft bleibt zunächst bestehen. Wer sie beseitigen will, braucht die Vaterschaftsanfechtung. Dafür gilt eine Frist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Umstände bekannt werden, die gegen die Vaterschaft sprechen. Diese Frist wird häufig verpasst.

Ablauf und Kosten

  • Probenahme. Üblich ist ein Abstrich der Mundschleimhaut. Für ein gerichtsverwertbares Gutachten muss die Identität der Beteiligten dokumentiert werden — die Probe wird also nicht zu Hause genommen.
  • Labor. Zugelassen sind akkreditierte Labore nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes.
  • Aussagekraft. Schließt der Test die Vaterschaft aus, ist das Ergebnis praktisch eindeutig. Bestätigt er sie, wird eine Wahrscheinlichkeit von über 99,9 Prozent angegeben.
  • Kosten. Ein privater Test liegt meist im niedrigen dreistelligen Bereich, ein gerichtsverwertbares Gutachten deutlich darüber. Die Krankenkasse zahlt nicht.

Vor dem Test bedenken

Ein Testergebnis lässt sich nicht zurücknehmen. Es betrifft nicht nur die Erwachsenen, sondern vor allem das Kind — auch dann, wenn die Vaterschaft bestätigt wird und der bloße Verdacht im Raum stand. Familienberatungsstellen bieten dazu kostenfreie Gespräche an, und viele Fachleute raten, dieses Gespräch vor dem Test zu führen, nicht danach.


Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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