Wohnen

Denkmalschutz

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Zum Thema:
"Noch ist eine Immobilienfinanzierung günstig zu haben... Baufinanzierungen könnten bald wieder teurer werden."


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Ratgeber Baufinanzierung

Wir hoffen Ihnen mit unserem Ratgeber auf über 160 Seiten - wirklich jede Frage zum Thema Baufinanzierung beantworten zu können. Hier geht es zum Ratgeber

 

 

Hohe Steuerersparnisse gewährt der Staat bei denkmalgeschützten Objekten, um diese Häuser bewohnbar zu machen. Bevor der Eigentümer meistens notwendigen Sanierungsmaßnahmen veranlasst, sollte er sich an die Denkmalschutzbehörde wenden. Sie bestätigt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und entscheidet, welche Modernisierungsarbeiten nötig sind. Nur die Maßnahmen, die das Amt genehmigt hat, können auf die Steuer angerechnet werden. In den ersten acht Jahren kann der Käufer dann jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten pro Jahr von der Steuer abziehen.
 
Für die nächsten vier Jahre können jährlich immerhin noch 7 Prozent geltend gemacht werden. Wer sein denkmalgeschütztes Haus selbst nutzt, kann die 9 Prozent sogar zehn Jahre lang als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
 
Darüber hinaus können bei Altbauten die Anschaffungskosten linear abgeschrieben werden.
Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie bietet somit einiges an Steuersparpotenzial. Eigentümer sollten jedoch bedenken, dass ihre Abgaben sich schlagartig wieder erhöhen, sobald die Abschreibungsfristen abgelaufen sind.

Denkmalschutz wird staatlich gefördert
Beim Erwerb, Umbau, Restaurierung oder Renovierung von denkmalgeschützen Gebäuden kann der Bauherr mit hohen staatlichen Förderungen und steuerlichen Vorteilen rechnen. Diese Förderungen müssen im Einzelfall geprüft werden, weshalb wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich einen  Testsieger-Vergleich der Baufinanzierer ans Herz legen möchten (hier klicken!).