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Zum Thema:
"Noch ist eine Immobilienfinanzierung günstig zu haben... Baufinanzierungen könnten bald wieder teurer werden."
Ratgeber Baufinanzierung
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Um den Verbraucher zu schützen, hat der Gesetzgeber einige Grundregeln aufgestellt, die in jedem Kreditvertrag eingehalten werden müssen.
Diese waren bis zum 31. Dezember 2001 im Verbraucherkreditgesetz zusammengefasst. Dann wurden sie in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert. Dort gab es zwar bereits eine Regelung für Darlehensverträge, diese entsprach aber nicht dem modernen Kreditwesen.
Seit der Neuerung ist vorgeschrieben, dass Banken Kreditnehmer nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Dies wäre der Fall, wenn sie zum Beispiel sehr hohe Sicherheiten einfordern oder Zinsen weit über dem Marktzins berechnen würden. Zudem müssen alle notwendigen Sicherheiten im Kreditvertrag schriftlich festgehalten sein.
Dasselbe gilt für alle kreditrelevanten Vereinbarungen wie Kredithöhe, Zinssatz, Ratenhöhe sowie den Zeitpunkt von Tilgung und Zinszahlung. Wichtiger Bestandteil von Kreditverträgen ist zudem die Widerrufsbelehrung, die es dem Kreditnehmer ermöglicht, binnen 14 Tagen nach Unterschrift von dem Kreditvertrag zurückzutreten. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn er von diesem Recht keinen Gebrauch macht.
Wie beschrieben sollen Gesetzliche Festsetzungen Sie vor dem Schlimmsten bewahren.


