Wohnen

Wohngeld für Mieter und Eigentümer

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Baufinanzierung mit staatlicher Förderung

"Die staatliche Förderung macht KfW-Darlehen besonders günstig."

 

Einen individuellen Vergleich der möglichen Förderungen, finden Sie hier. <-- hier klicken

Jedem Bürger in Deutschland soll es möglich sein, angemessen zu wohnen. Zu diesem Zweck wurde das Wohngeld eingeführt. Dabei handelt es sich um finanzielle Unterstützung durch den Staat. Wohngeld kann beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für eine Unterkunft zu tragen.
 
Es wird als Zuschuss zur Miete ausgezahlt. Aber auch Eigentümer können es beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Diese Form des Wohngeldes nennt sich Lastenzuschuss. Ausgenommen davon sind seit dem 1. Januar 2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe und Grundsicherung. Auch alleinstehende Wehrpflichtige haben für die Dauer des Grundwehrdienstes keinen Anspruch auf den Lastenzuschuss.
 
Für einen Anspruch auf Wohngeld sind verschiedene Faktoren von Bedeutung. Die Anzahl der Haushaltsmitglieder spielt genauso eine Rolle wie deren Gesamteinkommen und die Kosten für die Miete oder das Haus.

Bei einer geplanten Baufinanzierung sollte man vorher genau prüfen, ob eine Förderung im Rahmen eines Lastenzuschusses beantragbar ist.

Am schnellsten und besten lässt sich dies in einem Vergleich derjenigen Baufinanzierer ermitteln, welche solche Förderaspekte auch berücksichtigen.

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