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Baufinanzierung mit staatlicher Förderung
"Die staatliche Förderung macht KfW-Darlehen besonders günstig."
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Baukindergeld, auch "Kinderbaugeld" genannt, ist eine staatlich subventionierte Bauzulage. Durch das Baukindergeld soll es auch für finanziell schwächere Familien mit Kindern möglich gemacht werden, sich ein vertretbares Eigenheim leisten zu können.
Baukindergeld ist ein Jahresbetrag. Das bedeutet, dass der gesamte Jahresanspruch einmal jährlich ausgezahlt wird. Das Baukindergeld wird nicht unmittelbar nach seiner Bewilligung, sondern im Jahr der Fertigstellung des Wohneigentums und während der folgenden sieben Jahre gewährt.
Bei Erwerb einer schon bestehenden Immobilie wird das Baukindergeld im Jahr des Abschlusses des Kaufvertrags erstmalig ausgezahlt. Der Antrag auf Baukindergeld kann gestellt werden, sobald der Bauantrag bei der Baubehörde eingereicht oder der Kaufvertrag abgeschlossen ist.
Grundsätzlich gilt, dass das Baukindergeld für jedes kindergeldberechtigte Kind beantragt werden kann, das im Haushalt lebt. Bei getrennt lebenden Elternpartnern kann es nur einer erhalten.
Im Zuge der Neureformierung der Eigenheimzulage wurde das Baukindergeld in der bis dahin vorhanden Form abgeschafft.
Auch wenn das Baukindergeld in seiner ursprünglichen Form abgeschafft wurde, so gibt es gerade für Familien mit Kindern auch in Zukunft vergleichbar attraktive Fördermöglichkeiten. Diese entnehmen Sie unserem individuellen Finanzierungs- und Fördervergleich - völlig kostenfrei und unverbindlich (hier klicken)!

