Zitat: sueddeutsche.de
"Hausbesitzer können sich das Bestücken ihrer Immobilie mit einer Solaranlage auf verschiedene Weisen fördern lassen."
Inwiefern Ihre Solaranlage förderfähig ist, erfahren Sie hier. <--hier klicken
Mit dem KfW-Programm „Solarstrom erzeugen“ möchte der Staat vor allem die langfristige Finanzierung von kleineren Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland fördern. Kostenintensivere Solaranlagen können eventuell über das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm beziehungsweise das KfW-Umweltprogramm finanziert werden.
Förderungsberechtigt sind Privatpersonen und auch Freiberufler, wie zum Beispiel Landwirte, aber auch private oder gemeinnützige Unternehmen. Die betreffenden Anlagen müssen den Bedingungen des Erneuerbaren- Energien-Gesetzes vom 21.7.2004 genügen.
Der Bau, Kauf, und Erweiterung von Fotovaltaikanlagen wird gefördert.
Förderung:
- Laufzeit von maximal 20 Jahren
- Disagio 4 %
- Bei 5 Jahren Zinsbindung Effektivzins je nach Laufzeit bei 5,14 bis 5,17%
- Bei 10 Jahren Zinsbindung Effektivzins je nach Laufzeit zwischen 5,20 bis 5,21 %
- maximal Darlehen über 50.000 Euro pro Wohnung (100% der Investition)
Damit Sie mit einer entsprechenden Installation nicht nur Energie sondern auch Geld sparen, sollte Sie sich das entsprechende KfW-Programm zum Vorteil machen.
Ob Ihre Baufinanzierung den Voraussetzungen und Anforderung für diese Förderung entspricht, erfahren sich kostenfrei und ohne Verpflichtungen bei unserem persönlichen Finanzierungsvergleich: -> Klicken Sie hier <-
