Wohnen

Vorfälligkeitsentschädigung

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Zum Thema:
"Noch ist eine Immobilienfinanzierung günstig zu haben... Baufinanzierungen könnten bald wieder teurer werden."


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Ratgeber Baufinanzierung

Wir hoffen Ihnen mit unserem Ratgeber auf über 160 Seiten - wirklich jede Frage zum Thema Baufinanzierung beantworten zu können. Hier geht es zum Ratgeber

 

 

Bis vor ein paar Jahren konnten Kreditinstitute dem Darlehensnehmer eine vorzeitige Kündigung des Kreditvertrages verhindern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch eine neue Regelung aufgestellt: Verkauft der Immobilieneigentümer seine Immobilie, muss das Institut dies akzeptieren. Für diesen Fall hat der BGH die Höhe von Vorfälligkeitsentschädigungen genau festgelegt. 

 
Nach wie vor kann der Darlehensgeber jedoch dem Darlehensnehmer eine Kündigung verwehren, wenn diese einer Umfinanzierung dient. Lässt das Kreditinstitut eine Kündigung zu, muss diese sich bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungen nicht mehr an die gesetzliche Berechnungsgrundlage halten. In diesem Fall kann die Vorfälligkeitsentschädigung wesentlich höher liegen, teilweise das Doppelte betragen. In der Regel wird damit der Zinsvorteil günstigerer Angebote aufgehoben.

Ein Immobilienkäufer muss sich die Frage stellen, ob es ratsam ist umzuschulden oder beim Kreditinstitut zu bleiben. Ein guter Baufinanzierer liefert hierbei Argumente und wer dies konkret ist, erfahren Sie kostenfrei und völlig unverbindlich im persönlichen Finanzierervergleich (hier klicken!).