Gesundheit
Mehr Durchblick beim Leistungskatalog der GKV
Zu den Aufgaben des G-BA gehört die Erstellung des Leistungskatalogs, der für die Gesetzlichen Krankenkassen verbindlich ist. Für die 70 Millionen Kassenpatienten sollen durch die veränderte Aufteilung vor allem Einzelentscheidungen über die Übernahme der Kosten für bestimmte Hilfsleistungen und – mittel durchsichtiger werden.
Genau in diesem Bereich kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Kassen, Leistungserbringern und Patienten, die mitunter vor Gericht enden – etwa, weil von Medizinern und Patienten als hilfreich betrachtete Behandlungen vom Ausschuss als wirtschaftlich oder qualitativ anderen Methoden unterlegen eingestuft und damit nicht in den Katalog aufgenommen werden.
„Wir möchten, dass über die Entscheidungen dieses wichtigen Gremiums der gesetzlichen Krankenversicherung Transparenz herrscht“, drückt Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder in der ersten öffentlichen Ausschuss-Sitzung die Zielsetzung der Neuorganisation aus.

