Gesundheit

Mehr Durchblick beim Leistungskatalog der GKV

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PD, 17.07.2008 14:50:00
Seit Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - das höchste Gremium der gemeinsamen Selbst- verwaltung aus Ärzten, Zahnärzten, Psycho- therapeuten, Kliniken und Gesetzlichen Krankenkassen – eine schlankere Struktur. Statt 23 Unterausschüssen gibt es jetzt nur noch acht. Beschlossen und im Wettbewerbs- stärkungsgesetz verankert wurde eine solche Veränderung im Aufbau bereits 2007 im Zuge der Gesundheitsreform.


Zu den Aufgaben des G-BA gehört die Erstellung des Leistungskatalogs, der für die Gesetzlichen Krankenkassen verbindlich ist. Für die 70 Millionen Kassenpatienten sollen durch die veränderte Aufteilung vor allem Einzelentscheidungen über die Übernahme der Kosten für bestimmte Hilfsleistungen und – mittel durchsichtiger werden.

Genau in diesem Bereich kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Kassen, Leistungserbringern und Patienten, die mitunter vor Gericht enden – etwa, weil von Medizinern und Patienten als hilfreich betrachtete Behandlungen vom Ausschuss als wirtschaftlich oder qualitativ anderen Methoden unterlegen eingestuft und damit nicht in den Katalog aufgenommen werden.
Die Ablehnung einer Behandlung von Diabetikern mit künstlichem Insulin beispielsweise hatte zu massiven Beschwerden geführt. Insgesamt etwa 430 Beschlüsse gehen bisher auf das Konto des Ausschusses – einer von ihnen führte dazu, dass Hautkrebs-Frühuntersuchungen nun zu den Leistungen der Krankenkassen gehören. Oft ist es bis dahin ein weiter Weg.


„Wir möchten, dass über die Entscheidungen dieses wichtigen Gremiums der gesetzlichen Krankenversicherung Transparenz herrscht“, drückt Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder in der ersten öffentlichen Ausschuss-Sitzung die Zielsetzung der Neuorganisation aus.
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