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EG-Ökoverordnung – Basis für Bio- oder Ökoprodukte

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Die EG-Ökoverordnung wurde ins Leben gerufen, um den Qualitätstand biologisch erzeugter Lebensmittel in einer Verordnung zu manifestieren. Solche Lebensmittel werden nach den geltenden rechtlichen Vorschriften der EG-Ökoverordnung produziert. Denn ein Großteil der Verbraucher legt heute zunehmenden Wert auf Geschmack und Qualität von Lebensmitteln, die unter für Natur und Tier schonenden Umständen produziert werden. Zur Orientierung und besseren Kennzeichnung einer solchen Produktionsweise wurde daher das Biosiegel geschaffen. Es bietet dem Verbraucher auch beim Einkauf im Supermarkt einen schnellen Überblick darüber, was Bio ist und was nicht. Denn im Dschungel der diversen Ökosiegel, mit denen die verschiedensten Hersteller heutzutage werben, kann diese gerade bei Verbrauchern mit wenig Kenntnissen Verwirrung stiften.

Die EG-Ökoverordnung, deren Siegel das Biosiegel ist, wird daher als Basis alle Bio- und Ökoprodukte, die auf dem europäischen Markt erhältlich sind, angesehen. Da es mittlerweile auch 80 verschiedene Siegel allein in Deutschland gibt, war dies zwingend notwendig, um den Verbraucher nicht völlig zu irritieren.

Denn das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie war vor allem nach der BSE-Krise deutlich geschwächt.

Doch was besagt die EG-Ökoverordnung genau und welchen Zusagen im Sinne der Herstellung von ökologischen Lebensmitteln kann man sich anhand der EG-Ökoverordnung sicher sein?

Die EG-Ökoverordnung legt seit 1988 Mindeststandards für pflanzliche Produkte, seit dem Jahr 2000 auch für tierische Nahrungsmittel, fest. Dies bedeutet, dass keine synthetischen Dünge- oder Spritzmittel zum Einsatz kommen dürfen. Auch gentechnisch veränderte Futtermittel oder gentechnisch verändertes Saatgut darf in der ökologischen Landwirtschaft nicht verwendet werden. Es ist auch erwünscht, dass die Landwirte ihre Futtermittel in erster Linie selbst erzeugen. Dennoch ist der Zukauf erlaubt, was in gewisser Weise eine Schwachstelle aufweißt, die nur schwierig zu kontrollieren ist.
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Jeder Hof, der nach der EG-Ökoverordnung seine Erzeugnisse erwirtschaftet, muss sich mindestens einmal jährlich einer Kontrolle unterziehen, wobei Stichproben von staatlichen Kontrollstellen oder beauftragten Unternehmen jederzeit erfolgen können.

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