Heute ist die Zigarette , dank Nichtraucherschutz, immer mehr aus Restaurants, Keipen und dem Arbeitsplatz verbannt worden.
Als neuer Nichtraucher genießen Sie neue Rechte. Seit dem 1.1.2008 ist in insgesamt elf Bundesländern der Raucherschutz verschärft worden, die anderen sollen im Lauf des Jahres folgen. So sollen auch Nichtraucher vor dem schädlichen Nebenstromrauch geschützt werden. So darf am Arbeitsplatz, in der Gastronomie und der Öffentlichkeit nicht mehr geraucht werden.
Nichtraucherschutz stark erweitert
Auch in Behörden und Dienststellen (Gerichte, Anstalten, Stiftungen), im Bundestag und Bundesrat ist das Rauchen ab sofort gesetzlich verboten. Das Rauchverbot erstreckt sich ebenfalls auf Krankenhäuser, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel; Straßenbahnen, Flugzeuge und Taxis sind nun rauchfrei. Mit einigen Ausnahmen sind auch Bahnhöfe in die gesetzliche Regelung eingeschlossen.
Jugend wird besonders geschützt
Mithilfe des Gesetzes sollen Passivraucher stärker von den Auswirkungen der giftigen Dämpfe geschützt werden. Auch die Jugend ist integraler Bestandteil des Rauchverbots. So dürfen Kinder unter 18 keine Zigaretten mehr erwerben, bisher war 16 die Obergrenze. Das Einstiegsalter soll so deutlich angehoben werden, Untersuchungen zeigen, dass Personen, die nach dem 21.


