Cannabis Nachweisbarkeit: Ist Haschisch im Blut nachweisbar?
Cannabis Nachweisbarkeit
Cannabis lässt sich auf verschiedene Art und Weise im menschlichen Organismus feststellen. Grundsätzlich bestehen vier Möglichkeiten der Cannabis Nachweisbarkeit. Es gibt den Dogenschnelltest, die Haaranalyse sowie den Urin- und Bluttest. Der Drogenschnelltest (der Firma „Drugwipe“) wird mit Speichel durchgeführt.
Testverfahren und Konsumdauer
Der in Cannabis enthaltene Wirkstoff THC ist lipophil, das heißt, er sammelt sich bevorzugt in fettreichem Körpergewebe an und wird von dort verzögert freigesetzt. Dadurch nimmt die Wirkstoffkonzentration im Blut kurz nach Konsumende rasch ab. Dennoch, Cannabis ist selbst nach mehreren Monaten noch nachweisbar. Bei den unterschiedlichen Testverfahren ergeben sich unterschiedliche Nachweiszeiten, denn diese hängt auch immer von der Dauer des Konsums ab. Generell kann man Cannabis und seine Abbauprodukte (Metabolite) zwischen zehn Tagen und drei Monaten nachweisen. Einmaliger Konsum ist im Urin bis zu drei Tage aufzuspüren, regelmäßiger Konsum (mehrmals die Woche) bis zu fünf Tagen, täglicher Konsum bis zu zehn und mehrmals täglicher Konsum über mehrere Wochen hinweg 20 Tage. Dieselben Werte gelten auch für den Blutnachweis. Die Abbauprodukte aller Cannabisprodukte sind selbst bei gelegentlichem Konsum noch bis zu 12 Wochen nachweisbar.
Passivrauchen nachweisbar?
Gerade Passivraucher stehen oft unberechtigterweise im Verdacht, ebenfalls die Droge konsumiert zu haben. Unzuverlässige Speicheltests führen zu einem positivem Ergebnis, obwohl niemals aktiv Cannabis genossen wurde. Außerdem kann auch der Konsum legal erhältlicher Lebensmittel wie Hanfbier oder –tee für einen positiven Test sorgen.
Haschisch im Straßenverkehr
Da es sich bei Cannabis um eine bewusstseinserweiternde Droge handelt, ist nach einem Konsum von jeglicher Teilnahme im Straßenverkehr abzusehen. Bei vielen Personen zeigen sich Ausfallerscheinungen beispielsweise verlangsamte Reaktionen, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefizite, aber auch Stimmungsschwankungen, daher ist eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr alles andere als angezeigt. Wenn ein Autofahrer mit Cannabis „erwischt“ wird, drohen ihm ein Strafverfahren, ein saftiges Ordnungsgeld sowie der Führerscheinentzug. Bei Cannabis erfolgt eine Unterscheidung in regelmäßige und gelegentliche Konsumenten. Letztere kommen mit einem nachgewiesenen THC-Anteil von 75 Nanogramm pro Milliliter Blut straffrei aus. Regelmäßige Konsumenten hingegen erkennen Laboranten an einer THC-Menge von mehr als 150 Nanogramm pro Milliliter Blut. Diese sind laut Gesetz nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Es droht der Führerscheinentzug. Ab einer Mindestmenge von einem Nanogramm THC pro Milliliter in Zusammenhang mit auffälligem Verhalten spricht man von einer strafbaren Handlung.
Gerichtsurteile
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 1994, dass eine kleine Menge Haschisch zum Eigenbedarf kein ausreichender Grund sei, einen Konsumenten mit einem Strafverfahren zu überziehen. Dieses als „Haschisch-Urteil“ in die Justizannalen eingegangene Urteil, sorgte für einigen Zündstoff. Ein Freibrief für „Kiffer“ sei damit ausgestellt worden, beklagten viele Medienvertreter. Im Jahr 2002 folgte ein weiteres Urteil. Gemäß dieses Beschlusses stellt einmaliger oder gelegentlicher Haschischkonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr kein hinreichendes Verdachtsmoment dar. Geklagt hatte ein Mann, der ein behördlich verlangtes Drogenscreening verweigert hatte, nachdem die Beamten in seinem Auto fünf Gramm der verbotenen Substanz gefunden hatten. Die Polizisten hatten es versäumt, den Mann an Ort und Stelle auf seine Fahrtüchtigkeit zu untersuchen. Außerdem könne man nicht davon ausgehen, dass gelegentlicher Konsum zu einer dauerhaften Fahruntüchtigkeit führe. Im Jahr 2004 folgte ein weiteres richtungsweisendes Urteil. Der Bundesgerichtshof widersprach in seinem Beschluss der Annahme, dass die Wirkungs- und Nachweiszeit bei Cannabis übereinstimmt. Dank des technischen Fortschritts sei THC heute länger im Blut nachzuweisen als die Wirkung des Cannabis anhalte. So ist der Nachweis noch mehrere Wochen möglich, lange nachdem der letzte Konsum stattgefunden hat. Ein Autofahrer hatte geklagt, weil er aufgrund eines positiven Bluttests zu einem Ordnungsgeld und einem Fahrverbot verurteilt worden war. Der besagte Fahrer hatte 16 Stunden vor der Autofahrt einen Joint geraucht.
Der „Cannabis-Influence-Factor” (CIF)
Der CIF ist ein im Bereich des Strafrechts, in Bezug auf Cannabis zum Nachweis der “absoluten Fahruntüchtigkeit” entwickelter Faktor. Dieser errechnet sich aus dem Quotienten des THC-Gehalts im Blut und seinen Stoffwechselprodukten. Der Düsseldorfer Toxikologe Thomas Daldrup ist der Erfinder der Formel. Ähnlich dem Promillegehalt bei Alkohol soll auch dieser Wert festlegen, wann ein Konsument nicht mehr in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu lenken. Dieser Höchstwert ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, er liegt aber stets zwischen neun und zehn. Bislang herrscht auch noch große Uneinigkeit über das am besten geeignete Verfahren, um einen allgemein gültigen, einheitlichen Grenzwert zu ermitteln.


