Familie

Schulabschluss nachholen

ico_60x60_familie.png

Viele Arbeitnehmer erkennen erst mit zunehmendem Alter, wie wichtig gute Schulabschlüsse im Berufsleben sind.
Bei den meisten Ausbildungsberufen ist ein Einstieg ganz ohne Schulabschluss kaum zu realisieren, viele Arbeitgeber erwarten mindestens einen guten Hauptschul- oder gar einen Realschulabschluss. Um im Anschluss an eine Berufsausbildung ein Studium (Fachhochschule oder gar Universität) absolvieren zu können, ist sogar eine Fachhochschulreife oder das allgemeine Abitur notwendig.

Um also die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit und die Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs offen zu halten, kann es nötig werden, versäumte schulische Leistungen nachzuholen.

Weiterbildungen machen genau das möglich. Dabei gibt es mehrere Arten, wie dieses Ziel verwirklicht werden kann.
Zum einen kann über den Weg einer Vollzeit direkt der gewünschte Schulabschluss anvisiert werden. Zum anderen beinhalten bestimmte Formen der beruflichen Weiterbildungen die Möglichkeit, automatisch schulische Abschlussgrade nachzuholen. So kann zum Beispiel durch die Weiterbildung zum Techniker oder zum Meister (inklusive einer Zusatzprüfung) die Fachhochschulreife nachgeholt werden. Auch Fachoberschulen und Berufsoberschulen bieten diese Möglichkeit.

An diesen Schulformen kann mit dem Abschluss der dreizehnten Jahrgangsstufe sogar die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Die Kenntnis einer zweiten Fremdsprache ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Hochschulreife.

Für Erwachsene stellt der zweite Bildungsweg die beste Art dar, dieses Ziel zu erreichen. Neben staatlichen und privaten Schulen, die für Berufstätige vorwiegend in Form von Abend- oder Fernschulen angeboten werden, ist es in einigen Bundesländern sogar möglich, das Abitur über die Volkshochschule nachträglich zu erwerben.
Vonseiten der Bundesregierung wird diese Form der Erwachsenenbildung explizit unterstützt, um für Chancengleichheit im Berufsleben zu sorgen. Auch für Programme des zweiten Bildungsweges kann deshalb eine individuelle Förderung durch das BAföG sowie reduzierte Krankenkassenbeiträge beantragt werden. Die Gleichbehandlung erfolgt aber nur bis zu einem gewissen Grad.

Familie
Wenn nach dem Erreichen des angestrebten Schulabschlusses noch ein Studium erfolgen soll, sind Personen, die über 30 Jahre alt sind, von diesen Vergünstigungen ausgeschlossen.

WEITERLESEN: ZurückWeiter