Der Aufgabenbereich eines/einer Dolmetschers/-erin besteht in der Übertragung des gesprochenen Wortes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Somit ist der Dolmetscher bei wichtigen Meetings, Konferenzen sowie Anlässen, wo Menschen verschiedenster Nationen zusammentreffen, ein wesentlicher Bestandteil. Er/sie fungiert sozusagen als ‚Schnittstelle’ zwischen den einzelnen Kommunikationspartnern.
Die Weiterbildung zum/zur Dolmetscher/in kann zwar ebenso wie die Weiterbildung zum/zur Übersetzer/in auch über den nicht-akademischen Weg absolviert werden, doch reicht dieser nicht-universitäre Abschluss nicht aus, um bei internationalen Instituten, wie beispielsweise dem Europarat, der EU oder bei den Vereinten Nationen, zu dolmetschen.
Hier führt der einzige Weg der Dolmetscher-Weiterbildung über die Universität.
Universitäten den Studiengang ‚Dolmetschen’ an:
- Institut für Übersetzen und Dolmetschen Universität Heidelberg
- FASK Johannes Gutenberg-Universität Mainz-Germersheim
- Universität des Saarlandes in Saarbrücken
- Fachbereich Sprachen der Fachhochschule Köln
- Institut für Sprach- und Übersetzungswissenschaft Universität Leipzig
- Sprachen & Dolmetscher Institut München
Entsprechend der Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung zum Dolmetscher, wird der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder eine gleichwertige Ausbildung verlangt.
Die Weiterbildung zum/zur Dolmetscher/in gliedert sich auf in :
- Simultan-Dolmetschen, wo die mündliche Übersetzung sofort aus der Ausgangs- in die Zielsprache erfolgt,
- Konsekutiv-Dolmetschen, wo die mündliche Übersetzung zeitversetzt erfolgt, da erst nach Beendigung des Redebeitrags übersetzt wird.
Die Weiterbildung zum Dolmetscher hat einen Umfang von drei Jahren für den Abschluss Bachelor und vier einhalb Jahre für den Abschluss Master.


