Familie

Förderungsmöglichkeiten

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Begabtenförderung
Das Programm 'Begabtenförderung berufliche Bildung' soll es besonders begabten jungen Beschäftigten ermöglichen, bereits in der Frühphase ihres Arbeitslebens Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angeboten und soll den Zweck haben, die Ausbildung von Fachkräften zu unterstützen und die Stipendiaten bereits frühzeitig an das Konzept von eigenständiger Weiterbildung und selbstbestimmtem Lernen heranzuführen. Dementsprechend wird den Auszubildenden in Bezug auf die Wahl des jeweiligen Angebotes weitgehend freie Hand gelassen.
Neben der beruflichen Bildung können auch besonders begabte Nachwuchswissenschaftler und Studierende eine entsprechende Förderungsleistung in Anspruch nehmen. Um diese Art der Förderung zu erhalten, müssen die Bewerber beim Zeitpunkt der Antragstellung unter 25 Jahre alt sein. Derzeit liegt der maximale Förderbetrag bei 5.200,- €, der verteilt auf die Gesamtlaufzeit von drei Jahren gezahlt wird. Der Zuschuss ist an die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen gebunden.
Meister-BAföG
Auch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, das sogenannte Meister-BAföG) verfolgt ähnliche Ziele wie die anderen Förderungsmaßnahmen des Bundes.
Die Weiterbildung im Handwerk ist eine recht kostenintensive Angelegenheit, die oft auch mit Einkommenseinbußen durch vermehrte Fehlzeiten einhergeht. Das Meister-BAföG soll diese Ausfälle abfangen und sowohl die Finanzierung der nötigen Kurse und Prüfungen als auch den Einstieg in die Selbstständigkeit möglich machen.

Durch die Reform des AFBG im Jahr 2002 wurde die Liste der förderungsfähigen Berufe weiter ausgebaut. Seitdem sind auch viele Berufe aus dem Gesundheitsbereich und Zweitfortbildungen förderungsfähig. Auch die Konditionen wurden weiter verbessert. Die Förderung von Familien wird seitdem stärker unterstützt und auch die Kosten für Lehrgänge, Prüfungen und die Prüfungsstücke werden in einem höheren Maße übernommen.
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