Familie

Elterngeld beantragen

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Das neu eingeführte Elterngeld soll jungen Paare dazu bewegen, sich auf das Familie gründen zu konzentrieren. Jeder kann das Elterngeld beantragen.

Im Jahr 2006 wurde das Elterngeld im Bundestag beschlossen und bietet seitdem jungen Familien eine finanzielle Unterstützung. Anspruch haben Eltern, die ein Kind nach dem 01.01.2007 bekommen haben. Kinder, die vor diesem Tag zur Welt gekommen sind, erhalten vom Staat Erziehungsgeld.

Besonderheiten
Das Elterngeld hebt sich durch einige Einzelheiten von dem Erziehungsgeld ab. Vor allem für überdurchschnittliche Verdiener bringt die Neuregelung einige Vorteile. Keine Einkommensgrenze verwehrt Eltern die finanzielle Unterstützung. Die Eltern erhalten sozusagen einen „Lohnersatz“, der 67 Prozent des wegfallenden Antragstellereinkommens beträgt. Bei Geringverdienern ist sogar eine Zahlung des gesamten Einkommens möglich. Es wird ein Mindestbetrag von 300 Euro ausgezahlt und nicht mehr als 1.800 Euro. Familien, die Mehrlinge bekommen, können von einem speziellen Zuschlag profitieren. Die Unterstützung wird in der Regel ein Jahr lang ausgezahlt. Die Dauer kann allerdings auf 14 Monate erhöht werden, wenn gewisse Umstände vorhanden sind.

Elterngeld beantragen: Berechtigte
Antragssteller haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Kind nach dem 1. Januar 2007 geboren ist.
Außerdem müssen sie in Deutschland wohnen, mit dem Kind zusammen in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen. Wer Elterngeld beantragen will, darf keine, beziehungsweise keine volle Erwerbstätigkeit (höchstens 30 Stunden in der Woche) ausüben. Bei allen zu erfüllenden Voraussetzungen gibt es jeweils Ausnahmen, die eine Antragsbewilligung noch möglich machen würden.

Motivation für die Einführung des Elterngeldes
Die Bundesregierung strebt eine „nachhaltige Familienpolitik“ an und versucht dieses Ziel unter anderem mit der Einführung des Elterngeldes zu erreichen.
Viele junge Paare tun sich heutzutage schwer, durch einen vorübergehenden Berufsausstieg ihren gewohnten Lebensstandard einzuschränken zu müssen. Hinzu kommt, dass einige zukünftige Familien auf ein Doppeleinkommen angewiesen sind.
Das Familienleben soll attraktiver gemacht werden und zwar auch für Akademikerinnen.
Familie
Immer mehr Frauen streben eine berufliche Karriere an und verleihen ihrer vermeintlichen Mutterrolle nicht die höchste Priorität. Die Bundesregierung möchte auch Akademikerinnen, die durchschnittlich eine geringe Kinderanzahl aufweisen, zu der Familiengründung bewegen.

Europäischer Vergleich
Die Dänen haben einen Anspruch auf Elterngeld für ein Jahr. Der Antragssteller erhält das erste halbe Jahr den vollen Lohn des letzten Angestelltenverhältnisses und in den folgenden Monaten 90 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. In Norwegen können die Eltern zwischen zwei Modellen wählen. Entweder sie nehmen für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch und erhalten 80 Prozent des Einkommens oder entscheiden sich für die Alternative. Das bedeutet, sie erhalten für zehn Monate den vollen Lohn ersetzt. Die Schweden erhalten eine Lohnersatzleistung von 80 Prozent und haben weitere Auswahlmöglichkeiten. Zu 70 Prozent erhält man das Elterngeld für neun Monate in Finnland. Ein besonders familienpolitisches Engagement ist in Estland zu beobachten. Dem Antragssteller wird das volle wegfallende Gehalt für ein Jahr gezahlt. In Frankreich erhalten junge Familien einen Beitrag, der sich allerdings nicht an dem eigentlichen Nettoeinkommen orientiert. Wie lange die Unterstützung ausgezahlt wird und wie hoch der monatliche Betrag ist, hängt von der Kinderanzahl ab. Auch in Großbritannien fällt der gezahlte Pauschalbeitrag niedrig aus. Im europäischen Vergleich erkennt man deutlich, dass sich das relativ neue deutsche Elterngeld an den skandinavischen Modellen orientiert.
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