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Kosten - bis zum 18. Geburtstag zahlt die Kasse

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Je nach Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellungen sind unterschiedlich aufwendige Behandlungsmaßnahmen erforderlich. Durchschnittlich kostet eine Behandlung mit festen Spangen zwischen 3.000 und 7.000 Euro, die Behandlung mit herausnehmbaren Spangen etwa die Hälfte. Die Behandlung mit Invisalign ist dagegen mit etwa 4.000 Euro pro Kiefer relativ kostenintensiv, ebenso wie die Behandlung mit Lingualtechnik (bis zu 16.000 Euro).
 
Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag übernimmt die GKV die Kosten für die Grundversorgung dann, wenn Fehlstellungen das Sprechen, Atmen, Kauen oder Beißen beeinträchtigen (können). Für das erste Kind werden zunächst 80 Prozent, ab dem zweiten Kind 90 Prozent der Kosten erstattet. Der Eigenanteil wird nur nach erfolgreichem Behandlungsabschluss rückerstattet. Die Kosten für Mehrleistungen müssen selbst getragen werden; Kontrolluntersuchungen gehören dagegen zu den medizinisch notwendigen Leistungen und müssen nicht extra gezahlt werden. Bei Erwachsenen ab 18 Jahren übernimmt die GKV die Kosten dagegen grundsätzlich nicht mehr. Der Patient kann diese Kosten lediglich steuerlich absetzen.

Ausgenommen davon sind Patienten mit schwerwiegenden Kieferanomalien, bei denen eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung erforderlich ist.
 
Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)
Kostenübernahme erhalten allerdings nur Patienten, die einen KIG-Bedarf von Grad 3 bis 5 aufweisen. Dies entspricht einer ausgeprägten bis extremen Fehlstellung, die (dringend) kieferorthopädisch behandelt werden muss. Zur Grundversorgung der GKV gehören konkret folgende Behandlungsbedarfe:

  • durch Fehlstellungen ausgelöste Wachstumsstörungen im Kopfbereich
  • Zahnlücken
  • Zahndurchbruchstörungen (ohne Weisheitszähne)
  • Fehlbisse
  • Zahnengstand 
  • Zahnplatzmangel

Welche Leistungen werden von der GKV nicht gezahlt?
Die Behandlungskosten für kosmetische Maßnahmen (Grad 1) und medizinisch nicht relevante Fehlstellungen (Grad 2) werden nicht übernommen.

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Nicht (oder nur teilweise) erstattungsfähig sind daher unter anderem folgende Leistungen:

  • Spezialbrackets
  • professionelle Zahnreinigung
  • Invisalign- und Lingual-Technik
  • Kiefergelenksbehandlung
  • Behandlung chronischer, fehlstellungsbedingter Migräne

Was bringt eine Zahnzusatzversicherung?
Auch mit einer Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen können solche Kosten nicht komplett abgedeckt werden. Je nach Tarif werden bis zu 80 Prozent der Kosten für die medizinische Behandlung und bis zu 100 Prozent der Mehrleistungskosten bis zu einem bestimmten Maximalbetrag pro Jahr oder behandeltem Kiefer übernommen.
 
Welche Kosten übernimmt die private Krankenversicherung (PKV)?
Für PKV-Versicherte ist die Kostenerstattung dagegen vom gewählten Zahntarif abhängig. In der Regel werden sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen zwischen 80 und 100 Prozent der Behandlungskosten übernommen. Auch die Übernahme von Mehrleistungskosten ist möglich.